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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 EG 11/15   

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https://dejure.org/2016,15804
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 EG 11/15 (https://dejure.org/2016,15804)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.04.2016 - L 2 EG 11/15 (https://dejure.org/2016,15804)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. April 2016 - L 2 EG 11/15 (https://dejure.org/2016,15804)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 BEEG; § 1 Abs. 3 Nr. 1 BEEG; § 1 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BEEG; § 7 Abs. 1 BEEG; § 1744 BGB; § 1747 BGB; § 1748 BGB; § 1751 Abs. 4 S. 1 BGB; § 33 SGB VIII; § 36 Abs. 1 S. 2 SGB VIII; § 39 SGB VIII
    Anspruch auf Elterngeld; Adoptionspflege; Aufnahme eines Kindes in den eigenen Haushalt; Pflegeelternverhältnisse; Grenzen zulässiger Typisierung; Anspruchsbeginn für das Elterngeld bei einem Adoptionspflegeverhältnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Elterngeld; Adoptionspflege; Aufnahme eines Kindes in den eigenen Haushalt; Pflegeelternverhältnisse; Grenzen zulässiger Typisierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruchsbeginn für das Elterngeld bei einem Adoptionspflegeverhältnis

  • rechtsportal.de

    Anspruchsbeginn für das Elterngeld bei einem Adoptionspflegeverhältnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1971
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 15/91

    Erziehungsgeld - Pflegeeltern - Verfassungsmäßigkeit - Personensorgerecht -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 EG 11/15
    Der Gesetzgeber verlässt die Grenzen zulässiger Typisierung nicht, wenn er sich bei der Festlegung des anspruchsberechtigten Personenkreises von der Regelhaftigkeit eines Geschehensablaufs leiten lässt (vgl. etwa BSG, Urteil vom 09. September 1992 - 14b/4 REg 15/91 -, SozR 3-7833 § 1 Nr. 9 = BSGE 71, 128; BVerfGE 71, 146, 157).

    Während die Adoptionspflege regelmäßig zur Annahme des Kindes und damit zur Erlangung des Sorgerechts führt, das Gesetz somit nur den nachfolgenden Status antizipiert, fehlt bei der Familienpflege eine vergleichbare Regelhaftigkeit einer dauerhaften Erziehungsgemeinschaft (BSG, U.v. 09. September 1992 - 14b/4 REg 15/91 -, SozR 3-7833 § 1 Nr. 9 = BSGE 71, 128).

    Der Wortlaut dieser Norm macht überdies deutlich, dass der Gesetzgeber an die familienrechtliche Regelung des § 1751 Abs. 4 Satz 1 BGB anknüpfen wollte, wonach der Annehmende dem Kind vor dessen Verwandten zur Gewährung des Unterhalts verpflichtet ist, sobald die Eltern des Kindes die erforderliche Einwilligung erteilt haben und das Kind in die Obhut des Annehmenden mit dem Ziel der Annahme aufgenommen ist (vgl. BSG, Urteil vom 09. September 1992 - 14b/4 REg 15/91 -, SozR 3-7833 § 1 Nr. 9 = BSGE 71, 128 zur Vorgängervorschrift des § 1 Abs. 3 Nr. 1 BErzGG; vgl. ferner BSG, B. v. 2. Oktober 2015 - B 10 EG 9/15 B -).

    Die Leistungen des Familienlastenausgleichs sind damit für Pflegekinder ungleich umfangreicher als für leibliche und angenommene Kinder und für Kinder, bei denen im Sinne des § 1751 Abs. 4 BGB bereits eine Adoptionspflege begründet worden ist (vgl. dazu ebenfalls BSG, Urteil vom 09. September 1992, aaO).

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 EG 11/15
    Bei der Ordnung von Massenerscheinungen, wie sie auch bei der Festlegung des elterngeldberechtigten Personenkreises vorliegt, sind typisierende Regelungen grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG in ständiger Rechtsprechung, vgl nur beispielsweise BVerfGE 17, 1, 23 = SozR Nr. 52 zu Art. 6 GG) und im Interesse eines zügigen und effektiven Gesetzesvollzuges auch gar nicht zu vermeiden.
  • BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung des Einkommens eines dauernd getrennt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 EG 11/15
    Der Gesetzgeber verlässt die Grenzen zulässiger Typisierung nicht, wenn er sich bei der Festlegung des anspruchsberechtigten Personenkreises von der Regelhaftigkeit eines Geschehensablaufs leiten lässt (vgl. etwa BSG, Urteil vom 09. September 1992 - 14b/4 REg 15/91 -, SozR 3-7833 § 1 Nr. 9 = BSGE 71, 128; BVerfGE 71, 146, 157).
  • BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1069/01

    Keine Verletzung des Elternrechts durch dem Kindeswohl dienende gerichtliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 EG 11/15
    Schon das Erfordernis der Einwilligung der leiblichen Eltern nach § 1747 BGB, deren Ersetzung nach § 1748 BGB nur in Fällen eines besonders schwerwiegenden Versagens der Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung gegenüber den Kindern in Betracht kommt (BVerfG, B.v. 16. Januar 2002 - 1 BvR 1069/01 -, FamRZ 2002, 535), macht deutlich, dass in vielen Fallgestaltungen tatsächlich bestehende Hoffnungen und Wünsche auf Seiten der Pflegeeltern im Sinne einer Adoption des Kindes sich im Ergebnis nicht realisieren lassen.
  • BSG, 15.08.2000 - B 14 EG 4/99 R

    Anspruch auf Erziehungsgeld bei geplanter Adoption, Unterhaltsleitungen des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 EG 11/15
    Diese Lücke ist systemgerecht zu schließen; im Ergebnis sind gleichartige Voraussetzungen für die betroffenen Personengruppen zu gewährleisten (vgl. BSG, Urteil vom 15. August 2000 - B 14 EG 4/99 R -, SozR 3-7833 § 1 Nr. 23).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 EG 559/14

    Anspruch auf Elterngeld - Adoptionspflege - Widerruf der Einwilligung durch die

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 EG 11/15
    Das nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 BEEG maßgebliche Tatbestandsmerkmal der Aufnahme eines Kindes in den eigenen Haushalt mit dem Ziel seiner Annahme ist nur bei förmlicher Begründung einer sog. Adoptionspflege erfüllt (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 11 EG 559/14 -, juris; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09. März 2012 - L 13 EG 33/11 -, juris).
  • BSG, 02.10.2015 - B 10 EG 9/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Elterngeldberechtigung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 EG 11/15
    Der Wortlaut dieser Norm macht überdies deutlich, dass der Gesetzgeber an die familienrechtliche Regelung des § 1751 Abs. 4 Satz 1 BGB anknüpfen wollte, wonach der Annehmende dem Kind vor dessen Verwandten zur Gewährung des Unterhalts verpflichtet ist, sobald die Eltern des Kindes die erforderliche Einwilligung erteilt haben und das Kind in die Obhut des Annehmenden mit dem Ziel der Annahme aufgenommen ist (vgl. BSG, Urteil vom 09. September 1992 - 14b/4 REg 15/91 -, SozR 3-7833 § 1 Nr. 9 = BSGE 71, 128 zur Vorgängervorschrift des § 1 Abs. 3 Nr. 1 BErzGG; vgl. ferner BSG, B. v. 2. Oktober 2015 - B 10 EG 9/15 B -).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.08.2017 - 4 Sa 447/17

    Kürzung der Sonderzahlung - Pflegekind

    27 Das nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 BEEG maßgebliche Tatbestandsmerkmal der Aufnahme eines Kindes in den eigenen Haushalt mit dem Ziel seiner Annahme ist nur bei förmlicher Begründung einer sog. Adoptionspflege erfüllt ( LSG Niedersachen, Urteil vom 20. April 2016 - L 2 EG 11/15 -, juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015 - L 11 EG 559/14 -, juris; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09. März 2012 - L 13 EG 33/11 -, juris ).

    Erst mit dieser wird das ausschlaggebende Ziel der Annahme des Kindes hinreichend verlässlich objektiviert ( LSG Niedersachen, Urteil vom 20. April 2016 - L 2 EG 11/15 -, juris) .

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